An dieser Stelle möchten wir darüber informieren, welche Anträge und Anfragen die FREIE WÄHLER Darmstadt an die Stadt Darmstadt stellen und welche Antworten wir bekommen haben!

Antrag von Harald Uhl (FW)

Hiermit beantrage ich,

Hauseigentümer deren Fassade mit Graffiti oder ähnlichem beschädigt wurde zu ermitteln und zu verpflichten unverzüglich diese zu entfernen oder von der Darmstädter EAD oder anderen Dienstleistern entfernen zu lassen.

Hilfreich wären Hinweise in allen relevanten Medien zu veröffentlichen um die Verpflichtung der Graffiti Entfernung Öffentlich zu machen.

Begründung:

Die derzeitige Situation ist nicht weiter hinnehmbar, praktisch jedes Viertel in Darmstadt ist betroffen, besonders negativ fällt hier die Holzstraße und der Wohnkomplex negativ für das Stadtbild auf.

Die Eigentümer betroffener Immobilien und Stadt für Städtische Immobilien müssen

verstärkt dagegen vorgehen, zumal hier die Verantwortung für das öffentliche Erscheinungsbild liegt.

Gerade im Hinblick auf das Weltkulturerbe ist das öffentliche Erscheinungsbild wichtig und wird wahrgenommen.

Weitere Begründung mündlich.

Vielen Dank

Mit Freundlichen Grüßen H.Uhl

Antrag von Harald Uhl (FW).

Hiermit beantrage ich ein Fahrverbot für Radfahrer in der Darmstädter Fußgängerzone von 9:00 Uhr bis 20:00 Uhr von Montags bis Samstags.

Bestehenden Regelungen sind aufzuheben.

Das geltende Verbot von E-Scootern ist beizubehalten.

Begründung:

Sehr hoheAnzahl von Fußgänger Beschwerden über Radfahrer die sich nicht an die Schrittgeschwindigkeit halten.

Beschwerden über unzureichende Beleuchtung und Verkehrssicherheit der Radfahrer bei Dämmerung oder Dunkelheit.

Beschwerden über das befahren der derzeitigen Teilbereiche der Fußgängerzone die für Radfahrer gesperrt sind.

Beschwerden von Fußgängern die sich wegen des teilweisen Rücksichtslosen Verhaltens bedroht und Diskriminiert fühlen. Insbesondere sind Lastenfahrräder für die Fußgängerzone zu groß.

Weitere Begründung erfolgt mündlich.

Vielen Dank

Mit Freundlichen Grüßen H.Uhl

Ihre Kleine Anfrage vom 11.02.2025 nach § 23 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung von Harals Uhl (FW)

Thema: Dagger Komplex

Sehr geehrter Herr Stadtverordneter Uhl,

Ihre Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage1:

Ist bekannt warum das Areal noch bewacht werden muss?

Antwort:

Eine Rückgabe des Dagger Complexes ist nicht mehr angedacht. Zwar stand die Rückgabe der betroffenen Liegenschaften in der Vergangenheit zur Debatte, jedoch wurde aufgrund von Umstrukturierungen von dieser Entscheidung Abstand genommen. Diese Entscheidung wurde von der U.S. Army Europe and Africa am 13. April 2021 in folgender Pressemitteilung bekanntgegeben: https://www.europeafrica.army.mil/ArticleViewPressRelease/Article/2570341/press-release-us-army-europe-and-africa-to-receive-two-new-units-and-retain-thr/

Frage 2:

Ist bekannt wann das Areal in Wiesbaden fertiggestellt ist und Dagger aufgegeben wird?

Antwort:

Diese Frage wird in Antwort 1 ebenfalls beantwortet.

Frage 3:

Wer ist Eigentümer der Gebäude/Liegenschaft?

2

Antwort:

Das Gelände ist ein Teilbereich des umgebenden Darmstadt Training Centers und befindet sich im Eigentum des Bundes. Die Liegenschaften werden an die U.S. Army vermietet.

Frage 4:

Wer zahlt die Betriebskosten wie Strom, Bewachungsdienst, Instandhaltungskosten?

Antwort:

Diese Kosten werden von den U.S.-Streitkräften getragen.

Frage 5:

Ist eine Besichtigung erfolgt, möglich, geplant?

Antwort:

Eine Besichtigung ist nicht möglich, da die Liegenschaften weiterhin von der U.S. Army genutzt werden.

Ihre Kleine Anfrage vom 01.04.2025 betr. Kosten für die Markierung von Radwegen von Harald Uhl (FW)

Sehr geehrter Herr Stadtverordneter Uhl,

Ihre Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage:

Der Rad/Fußgängerweg Noackstr. bis Franklinstr. wird derzeit mittels Schilder für Radfahrer und Fußgänger zugewiesen.

Hierzu folgende Frage. Wie hoch wären die geschätzten Kosten hier den Roten Belag für Radfahrer aufzubringen.

Antwort:

Die Kosten von Markierungsarbeiten liegen je nach Arbeitsaufwand, Fahrbahnbelag und Bestellmasse erfahrungsgemäß bei etwa 55 €/qm (netto).

Bei einer Streckenlänge von ca. 800 Metern und einer Wegbreite von 3,5 m (2.800 m²) ergäben sich somit Kosten in Höhe von etwa 154.000 Euro brutto.

Ihre Kleine Anfrage vom 24.02.2025 betr. Markierung von Radwegen von Harald Uhl

Sehr geehrter Herr Stadtverordneter Uhl,

Ihre Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1:

Wie lange stehen die Barken noch auf der Heidelberger Str. u.a. obwohl augenscheinlich die Radwege fertiggestellt und freigegeben sind.

Antwort:

Die Arbeiten an der Verstetigung der Radwegeführung in der Heidelberger und Neckarstraße sind noch nicht abgeschlossen. Voraussichtlich ab Juni sollen bauliche Trennelemente und Fahrradbügel installiert, sowie Ladezonen für den Lieferverkehr in den Nebenstraßen eingerichtet werden. Die Baken dienen bis dahin der Verkehrslenkung und verhindern, dass Radwege durch den Kfz-Verkehr genutzt werden.

Frage 2:

Warum sind einige Radwege mit rotem Belag, andere ohne roten Belag. Benennen Sie die gesetzliche Grundlage/Vorschrift hierfür, soweit es eine gibt.

Antwort:

Die rote Einfärbung von Radverkehrsanlagen dient in erster Linie der Erhöhung der Sicherheit und der Sichtbarkeit von Radfahrern, indem sie Radverkehrsanlagen eindeutig von anderen Bereichen abgrenzt.

Es gibt jedoch keine bundesweit einheitliche gesetzliche Vorschrift, die eine durchgehende rote Markierung von Radwegen vorschreibt. Die Entscheidung über die Einfärbung liegt im Ermessen der jeweiligen Kommune.

2

Frage 3:

Wie hoch sind die Kosten für den roten Belag je 100 Meter, oder nach Abrechnungsmodus.

Antwort:

Das Mobilitäts- und Tiefbauamt kalkuliert entsprechend dem aktuellen Baupreislexikon mit 48 €/qm (netto).

Frage 4:

Wie lange ist die Haltbarkeit des roten Belages im Durchschnitt.

Antwort:

Die Haltbarkeit ist vergleichbar mit anderen Straßenmarkierungen und hängt stark von der Verkehrsbelastung ab.

Kleine Anfrage des Stadtverordneten Harald Uhl vom 28.03.2025

Sehr geehrter Herr Stadtverordneter Uhl,

Ihre o. g. Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage:

Seit nun geraumer Zeit häufen sich die Beschwerden über die Terminvergabe bei der Zulassungsstelle. Selbst in den Medien/Sozialen Medien ist bis Heute von unhaltbaren Zuständen und großer Verärgerung seitens der Bevölkerung zu Lesen. Nach Vollmundigen Versprechungen seitens des neuen Dezernenten passiert hier anscheinend nichts. Auch im Bürger/Ordnungsamt ist von erheblichen Wartezeiten und Problemen bei der Terminvergaben mehrfach bis Heute zu Lesen.

Hierzu folgende Fragen.

1. Was wurde seitens des neuen Dezernenten getan um die Missstände zu beheben ? 2. Warum ist aktuell bei der Terminvergaben hier keine Veränderung wahrzunehmen ? 3. Stellen Sie dar was seit Amtsantritt getan wurde um die Missstände zu beheben.

4. Warum stellt sich trotz ihrer der aufgelisteten Bemühungen keine Entspannung ein ? 5. Was ist zeitnah geplant um die Wartezeiten auf Termine deutlich zu verkürzen

Antwort:

Zunächst möchte ich grundsätzlich festhalten, dass die im Raum stehenden Missstände bei der Terminvergabe in der Meldebehörde und der Kfz-Zulassungsbehörde in der dargestellten Form nicht zutreffen. Im Vergleich zu den Vorjahren haben sich die Wartezeiten deutlich verkürzt. Dies zeigt sich unter anderem daran, dass es bei der Meldebehörde kaum noch Beschwerden gibt. Es wäre wünschenswert, wenn die über einen längeren Zeitraum hinweg geleistete, hervorragende Arbeit und der ausgezeichnete Bürgerservice entsprechend gewürdigt würden.

2.

Gleichwohl ist festzuhalten, dass die Meldebehörde in den vergangenen Monaten wiederholt für ihre effiziente Terminvergabe gelobt wurde – insbesondere in Verbindung mit dem Angebot der offenen Sprechstunde. Derzeit sind Termine für Anmeldungen in der Regel innerhalb einer Woche verfügbar. In Zeiten erhöhter Nachfrage – etwa vor Ferienzeiten – kann die Wartezeit vereinzelt bis zu anderthalb bis zwei Monate betragen. Dennoch stehen seit etwa einem Jahr durchgehend freie Termine im System zur Verfügung.

Das Terminvergabesystem wird sinnvoll durch offene Sprechstunden ergänzt. Bürgerinnen und Bürger mit dringendem Anliegen können mittwochs und freitagvormittags auch ohne vorherige Terminvereinbarung vorsprechen und werden noch am selben Vormittag bedient. Eine Zurückweisung aufgrund zu hoher Nachfrage ist dabei seit Langem nicht mehr erforderlich. Zudem wird das Bürger- und Ordnungsamt regelmäßig für sein schnelles und lösungsorientiertes Handeln in Notfällen gelobt. In solchen Fällen wird zeitnah ein passender Termin angeboten.

Auch laut der Statistik der Vorsprachen im Einwohnermeldeamt erkennt man im Vergleich von 2022 bis 2025 einen deutlichen Anstieg. Im Jahr 2022 hatte das Einwohnermeldeamt insgesamt 62.030 Termine bearbeitet. Im November 2023 wurde dann die offene Sprechstunde eingeführt. Damit gab es einen Anstieg der Vorsprachen im Jahr 2023 auf 76.160. Im Januar bis Anfang April 2025 waren es 35.158 Vorsprachen. Damit werden für das gesamte Jahr 2025 Vorsprachen in Höhe von 100.000 erwartet. Hieran ist zu erkennen, dass es im Vergleich zu 2022 bis heute fast eine Verdoppelung der Bearbeitung der Bürgeranliegen gibt.

Ich habe mich persönlich für eine Verbesserung im Meldewesen eingesetzt. Unter anderem durch die Wiedereinführung der offenen Sprechstunde. Im ständigen Austausch mit der Amts- und Abteilungsleitung habe ich mich mit viel persönlichem Einsatz dafür eingesetzt die Arbeitsbedingungen der Kolleginnen und Kollegen zu optimieren und die Prozesse klar und effizient zu strukturieren. Mein persönlicher Dank geht dabei insbesondere an die Beschäftigten der Abteilung Einwohnerwesen und Wahlen und im Besonderen an die Abteilungsleitung, welche sich mit sehr großem Engagement und über die reine Pflichterfüllung hinausgehendem Einsatz auszeichnet.

Vereinzelt gibt es Rückmeldungen zu längeren Wartezeiten während der offenen Sprechstunden. Diese lassen sich jedoch nicht vermeiden, wenn viele Personen gleichzeitig vorsprechen möchten. Um die Wartezeit besser planbar zu machen, ist auf der Wartemarke ein QR-Code hinterlegt, über den sich jederzeit der aktuelle Stand der Warteschlange abrufen lässt. Ein längerer Aufenthalt im Gebäude ist damit nicht erforderlich – weitere Erledigungen in der Stadt können problemlos zwischendurch vorgenommen werden.

Richtig ist jedoch, dass es bei der Kfz-Zulassungsbehörde seit Kurzem wieder zu Einschränkungen bei der Terminvergabe kommt. Am 6. März 2025 wurde das Fachverfahren auf ein neues System umgestellt, was – wie erwartet – zu einem Bearbeitungsstau bei den Terminanfragen geführt hat. Aufgrund technischer Schwierigkeiten verlief die Umstellung nicht

reibungslos, sodass in den ersten Wochen nur eine begrenzte Zahl an Terminen bearbeitet werden konnte. Dies betrifft nicht nur die Kfz-Zulassungsstelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt, sondern auch die des Landkreises Darmstadt-Dieburg, der die Umstellung zeitgleich vorgenommen hat.

Es ist davon auszugehen, dass der entstandene Rückstau innerhalb der nächsten drei bis vier Wochen vollständig abgebaut sein wird.

3.

Ich möchte betonen, dass die Kfz-Zulassungsbehörde seit dem Ende der Corona-Pandemie sehr gut aufgestellt ist. Seit 2022 waren keine nennenswerten Rückstände zu verzeichnen. Termine konnten flexibel innerhalb eines gesteuerten Zeitraums von 14 Tagen – online, telefonisch oder persönlich – gebucht werden. Auch Großkunden wurden zeitnah bedient. Dieser Service wird, wie bereits dargelegt, in wenigen Wochen wieder uneingeschränkt zur Verfügung stehen.

Wie Sie mittlerweile auch mehrmals der Presse entnehmen konnten, hat sich insbesondere auch der Zustand der Ausländerbehörde massiv verbessert. Dies liegt neben der personellen Aufstockung an klare Strukturen und der sukzessiven Digitalisierung auch an sehr motivierten Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern, sowie deren Führungskräfte.

Ich möchte Ihnen im Sinne der Transparenz - welche für mich zur Wahrheit gehört - mitteilen, dass im Bereich der Fahrerlaubnisbehörde aktuell noch Rückstände bestehen, welche zurecht zu Frustration in der Bevölkerung führen. Jedoch ist es auch hier gelungen durch Prozessoptimierung, personelle Verschiebungen und engagierte Kolleginnen und Kollegen die Rückstände deutlich abzuarbeiten und die Bearbeitungszeiten stark zu reduzieren. Sie können sicher sein, dass ich auch bei diesem Bereich des Bürgerservice mit persönlichem Einsatz am Ball bleiben werde.

Abschließend möchte ich Ihnen klar sagen, dass ich die Tonalität und den Charakter Ihrer Anfrage missbillige. Ihre Anfrage stellt klar falsche Behauptungen auf und ist eine Beleidung für die engagierten städtischen Beschäftigten. Als verantwortliche Dezernent ist es meine Pflicht mich vor meine Leute zu stellen. Ich sehe jedoch auch Sie als Stadtverordneten in der Pflicht kein Bashing auf Mitarbeiter der Stadt Darmstadt zu betreiben und vor allem nicht mit Unwahrheiten.

Ihre Kleine Anfrage vom 24.02.2025 nach § 23 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung von Harald Uhl (FW)

Thema: Schlossgrabenfest

Sehr geehrter Herr Stadtverordneter Uhl,

Ihre Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:

Fragen:

Wird das Schlossgrabenfestival von einem Externen Veranstalter veranstaltet?

Wie hoch waren die Netto Einnahmen für die Stadt in den Jahren 2023 und 2024? Wie generierten sich diese Einnahmen im Einzelnen?

Wer hat die Standflächen vermietet, die Stadt oder der Veranstalter? Wer hat die Kosten für die Sicherheit (Security / Polizei) übernommen? Wer hat die Kosten der Abfall Entsorgung übernommen?

Antwort:

Das Schlossgrabenfest wird von einem externen Veranstalter, der Stage Groove Festival GmbH, veranstaltet. Für die Nutzung des Karolinen-, Friedens- und Ernst-Ludwigs-Platz erhält die Stadt eine Sondernutzungsgebühr gem. Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Darmstadt in Höhe von 200 €/Tag. Alle weiteren Einnahmen (Standmieten, Ticketverkauf) und Kosten (Sicherheit, Technik, Müllentsorgung, etc.) der Veranstaltung erhält bzw. trägt der Veranstalter, die Stage Groove Festival GmbH.

Unser Antrag zur Abplanung der Planstraße in der Stadtverordnetenversammlung vom 21.02.23

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Abplanung der Planstraße zwischen Karlsruher Straße und Heidelberger Straße/Franklinstraße/Verlängerung der Cooperstraße

Begründung:

Die genannte Straße soll das als autoarmes Viertel geplante Ludwigshöhviertel an die B3 anbinden und der Erschließung dienen. Aus den folgenden Gründen beantragen wir die Abplanung dieser Planstraße.

  1. Eine solche Verkehrsanbindung würde die Planung eines autoarmen Viertels konterkarieren. So ist anzunehmen, dass eine deutliche Verkehrszunahme im Ludwigshöhviertel erwartet werden muss. Auch an der Ludwighöhstraße Höhe Lichtenbergschule würde der Verkehr zunehmen. Dies ist aus Sicht der Sicherheit auf dem Schulweg nicht zu zielführend.
  2. Der Verkehrsfluss in der Karlsruher Straße würde empfindlich gestört werden, da das Anbindungsstück mittels Lichtsignalanlage zur Verkehrsregelung versehen werden muss. Dies hat die Folge, dass der Verkehrsabfluss Richtung Süden deutlich reduziert wird.
  3. Ebenso müsste die Schaltung der Lichtsignalanlage an der Kreuzung Heidelberger Straße/Cooperstraße/Planstraße zugunsten einer längere Grünphase für den Ost-West-Verkehr geändert werden. Auch hier ist eine Störung des Verkehrsabflusses in Richtung Süden die Folge.
  4. Zwischen der geplanten Anschlussstelle an der Karlsruher Straße liegt ein ca. 8 Meter hoher Lärmschutzwall. Es ist die Abtragung oder Umgehung nötig, um die Planstraße anbinden zu können. Um die Planstraße zu installieren wird ein Waldverlust von geschätzt 40.000 qm (errechnet aus den vorliegenden Plänen) nötig werden, und nicht wie in der „Digitale Bürgerinformationsveranstaltung Planstraße Darmstadt“ vom 27.01.2021 genannt 12.500 qm. Dies ist heutzutage nicht mehr hinnehmbar. Zur Klimaregulierung gegen die Überhitzung der Stadt, ist ein solcher Waldverlust inakzeptabel. Auch würden weitere Faktoren wie Lichtverschmutzung, Verkehrslärm und erhöhter CO2-Ausstoss in dem angrenzenden Bannwald großen Schaden anrichten.
  5. Auch den direkt an der Planstraße angrenzenden Bewohner*innen der Franklinstraße in dem Vorzeigeprojekt Lincolnsiedlung würde eine gesundheitliche Belastung durch die Faktoren Lärm- und Schadstoffzunahme, sowie eine Minderung an Wohnqualität zugemutet werden.
  6. In Zeiten des Artensterbens und des Klimanotstands muss die Stadt Darmstadt Verantwortung für die Natur übernehmen. Der Wald ist wertvoller Rückzugsraum für unzählige Tiere und Pflanzen. Besonders durch die intensive Bebauung des Ludwigshöhviertels und der Lincolnsiedlung wird deren Lebensraum immens gestört und beeinträchtigt. Es braucht daher eher ein großes zusammenhängendes Netz aus Schutzgebieten, das nicht durch Straßen unterbrochen werden darf, damit die zu schützenden Arten wandern können und intakt bleiben. Diese Forderungen sind auch durch die Biodiversitätsstrategie der EU in einem europaweitem Naturnetz verankert.

Alle die genannten Punkte zeigen, dass die Nachteile der vorgesehen Planstraße gegenüber den Vorteilen überwiegen

Quellen:

-Verkehrsuntersuchung zur Entwicklung der Konversionsflächen im Süden der Wissenschaftsstadt Darmstadt - Aktualisierung der Leistungsfähigkeitsbetrachtungen - Ergebnisbericht Dezember 2019 / März 2020

-T+T Verkehrsmanagement GmbH Projekt-Nr.: 2016 08

-Webseite der Stadt Darmstadt - VORPLANUNG DER ‚PLANSTRASSE A‘ SÜDLICH DER LINCOLN-SIEDLUNG

-www.consilium.europa.eu

Link zum Artikel in der Frankfurter Rundschau!

Ihre Kleine Anfrage vom 09.03.2022 zum aktuellen Stand der Bessunger Kiesgrube als Naturschutzgebiet.

Sehr geehrte Frau Stadtverordnete Dietrich,

Ihre o. g. Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1: Wie ist der aktuelle Stand zum Status Bessunger Kiesgrube als Naturschutzgebiet. Ist die Beantragung für eine Verlängerung laufend, bzw. gibt es anderweitige Informationen zu diesem Thema?

Antwort: Das Naturschutzgebiet (NSG) Bessunger Kiesgrube wurde am 30.05.1997 von der Oberen Naturschutzbehörde gemäß § 16 Abs. 2 und des § 17 Abs. 1 Hessisches Naturschutzgesetz vom 19. September 1980 im Benehmen mit der oberen Behörde der Landesplanung ausgewiesen. Der Schutzstatus „Naturschutzgebiet“ bedarf keiner Neubewertung. Die Maßnahmen zur Pflege des Gebiets werden regelmäßig im Zuge der Jahrespflegeplanbesprechungen durch Hessen Forst und Regierungspräsidium Darmstadt überprüft, angepasst und geeignete Maßnahmen festgesetzt.

Frage 2: Welche Maßnahmen gibt es, um das Naturschutzgebiet vor der erwartbaren Zunahme an Vermüllung durch zukünftige Bewohner des neuen Ludwigshöhviertel zu schützen?

Antwort: Durch den Ausbau des Ludwigshöhviertels wird der Druck durch die neuen Bewohner*innen auf das Naturschutzgebiet (NSG) zunehmen. Nicht nur um die Vermüllung zu verhindern, sondern auch um die besondere Artenvielfalt (u.a. Uhu, Mauereidechse) des NSG Bessunger Kiesgrube zu schützen, wurde ein stabiler Zaun als notwendig angesehen und geplant. Ein Schutzziel aus der NSG-Verordnung: „Das Gebiet als Lebensraum für seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten und -gesellschaften zu sichern und zu erhalten“, wir damit erfüllt. 2 Durch Ziegen- und Eselbeweidung sollen weitere Schutzziele des NSG-Gebiets (u.a. “die wertvollen Lebensgemeinschaften der Trockenrasen- und Felsgrusgellschaften von Verbuschung freizuhalten…“) erreicht werden. Ein für diese Maßnahme üblicher Elektrozaun wäre in diesem stark frequentierten Bereich allerdings durch Vandalismus gefährdet. Zudem wäre eine defekte Stelle in Richtung Heidelberger Straße eine weitere Gefahr für Mensch und Tier. Dadurch wird diese Art von Zaun in diesem Bereich nicht als geeignet angesehen.

Die Obere Naturschutzbehörde, der Landesbetrieb HessenForst, das Grünflächenamt und das Umweltamt haben sich hierzu abgestimmt und für einen fest installierten Doppelstabmattenzaun (1,80 m Höhe) entschieden. Der erste Bauabschnitt entlang der Heidelberger Straße soll bereits in diesem Jahr gebaut werden. Hierzu finden derzeit noch weitere Abstimmungen mit dem Mobilitätsamt bzgl. des Ausbaus des angrenzenden Radweges statt. Weiterhin ist eine Überprüfung auf Kampfmittel durch den Kampfmittelräumdienst notwendig, da sich im Zuge der Planungen herausstellte, dass es sich um ein Bombenabwurfgebiet handelt. Die Planung weiterer Bauabschnitte und deren Umsetzung südlich und östlich des Naturschutzgebietes erfolgen kontinuierlich.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Kolmer Stadtrat Verteiler:

Pressemitteilung der FREIE WÄHLER Darmstadt zur Ablehnung des Antrags

„Einrichtung einer Evaluations-/Expertengruppe zur Erstellung eines Hitzeschutzplans“

Leider wurde der Antrag „Einrichtung einer Evaluations-/Expertengruppe zur Erstellung eines Hitzeschutzplans“ der FREIE WÄHLER Darmstadt durch die Stimmen von Bündnis 90/Grüne, CDU, Volt und FDP mit Enthaltung der AfD in der Stadtverordnetenversammlung vom 11.11.2021 mehrheitlich abgelehnt. Als Begründung wurde von den entsprechenden Parteien ausgeführt, es würden bereits ausreichende Maßnahmen vom Magistrat der Stadt Darmstadt getroffen und eine Expertenkommision außerhalb des von der Regierung Darmstadts beauftragten Gremiums würde keinen Sinn ergeben.

Dem müssen wir widersprechen. Die aus dem Masterplan DA 2030+ und mit dem Pilotprojekt „Cool Streets“ aus dem Koalitionsvertrag angesprochenen Maßnahmen können bestenfalls als einen ersten Schritt in die richtige Richtung bezeichnet werden, sind in ihrem dargestellten Gesamtumfang aber nur als unzureichend zu bezeichnen.

Die FREIE WÄHLER Darmstadt möchte erreichen, dass sich eine unabhängige Expertenkommision aus Vertretern der jeweiligen Fachbereiche dem Thema widmet, unbeeinflusst von politischen Hintergedanken und wirtschaftlichen Interessen. Zu diesem Zweck haben wir bereits ein Netzwerk aus Experten der unterschiedlichen akademischen Bereiche aus politisch neutralen Verbänden.

Wir sehen es mit Bedauern, dass dieses wichtige Thema nun wieder einmal in der Hand parteiischer Einflussnahme liegt.

Ihre Kleine Anfrage vom 19.07.2021 - Parksuchverkehr

Sehr geehrte Frau Dietrich, Ihre o. g. Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage:
Wie hoch ist der prozentuale Anteil des Parksuchverkehrs im Darmstädter Individualverkehr? Ist diese Datenmenge bereits erhoben? Falls ja, gibt es die Möglichkeit diese Forschung einzusehen?
Antwort:
Zum Anteil des Parksuchverkehrs am Darmstädter Individualverkehr liegen keine spezifischen Daten vor.
Die Aussagen aus der Forschungslandschaft besagen aber, das z. B. teilweise von einem Drittel an
Parksuchverkehr in Spitzenzeiten ausgegangen werden kann. Andere Studien rechnen dies in Suchzeiten
um von 41 h pro Fahrer und Jahr.

Frage über STVO Büro Ausweitung Wochenmarkt

Sehr geehrte Frau Baumann,

Ihre E-Mail hatuns über das Büro der Stadtverordnetenversammlung erreicht und wir gebenIhneneine kurze Rückmeldung dazu.So sehrwir Ihren Vorschlag nachvollziehen können; eine Ausweitung des Wochenmarktes auf dem Friedensplatz ist nicht möglich. Der Friedensplatz ist zum einen Teil für die Ausstellung »HILDEROTH. Eine Zeitreise durch Darmstadt 1950 – 1990« des Kunstforums der TU Darmstadt vergeben (dieAusstellung läuft noch bis 3. Oktober 2021). Zum anderen sind Flächen des Friedensplatzes seit Ende Mai bis Anfang September an die Schausteller vergeben (Öffnungszeiten: Montag bis Samstag ab 11.30 Uhr). Unter Berücksichtigung der immer noch geltenden Hygiene- und Abstandsregeln ist eine zusätzlicheTeilverlagerung des Wochenmarktes auf den Friedensplatz nicht möglich. Ungeachtet dessen, haben wir es aber bspw. dem Weinstand und einem anderen Stand, welcher Verkostung anbietet und samstags auf dem Wochenmarkt vertreten ist, ermöglicht, in einem abgesperrtem Bereich außerhalb der üblichen Verkehrswege des Wochenmarktes, Verkostung anzubieten.

Ihre Kleine Anfrage vom 19.07.2021 zu Co2-Ausstoß

Sehr geehrte Frau Dietrich,Ihre o. g. Kleine Anfrage beantworte ich Ihnen gerne wie folgt:

Frage 1: Gibt es eine Studie, die den CO2- Ausstoß von Ampelgeregelten Kreuzungen in der Innenstadt mit einem Verkehrskreisel vergleicht, und zwar unter Berücksichtigung aller Faktoren, so also auch den Strombedarf einer Ampelanlage und nicht nur ausschließlich den Schadstoffausstoß der Fahrzeuge?

Antwort:Es liegt uns keine Studie vor. Grundsätzlich ist es auch nahezu unmöglich zu beurteilen, ob eine ampelgeregelte Kreuzung umweltschädlicher bzw. umweltfreundlicher als ein Kreisverkehr ist. Sollte man eine Beurteilung überhaupt in Betracht ziehen können, müsste hierzu jeder Verkehrsknotenpunkt einzeln betrachtet werden. Hierbei müssen nämlich Faktoren wie Platzbedarf, Verkehrsaufkommen u.v.m. berücksichtigt werden.

Frage 2:Wie viel höher wäre die Flächenversiegelung eines Verkehrskreisels im Vergleich zu einer Ampelgeregelten Kreuzung wenn die Mitte des Kreiseln nicht versiegelt wird, sondern offen bleibt und begrünt wird.

Antwort: Eine pauschale Antwort auf Ihre Frage ist nicht möglich. Für einen Vergleich müsste jeder Knotenpunkt einzeln betrachtet werden. Der gesamte Flächenbedarf im unmittelbaren Knotenpunktbereich ist für einen Kreisverkehr in der Regel größer als bei einer vergleichbaren signalgeregelten Kreuzung. Die Insel in der Mitte eines Kreisverkehrsplatzes wird in unseren anstehenden Planungen nur dann versiegelthergestellt, wenn Überfahrten z. B. von Rettungsfahrzeugen o.Ä. möglich sein müssen, oder Einbauten wie z. B. Schächte in dieser Fläche liegen. Dahingehend wollen wir auch Potenziale zur Entsiegelung nutzen.

Ihre Kleine Anfrage vom 19.07.2021 betr. Hügelstraße

Sehr geehrteFrau Stadtverordnete Dietrich,Ihre KleineAnfrage beantworte ich Ihnen gerne wie folgt:

Frage 1: Ab Wann Sind die Bereiche wieder befahrbar für alle Verkehrsteilnehmer*innen?

Antwort:In der dritten Fortschreibung des Luftreinhalteplans Ballungsraum Rhein-Main, Teilplan Darmstadt, welcher auch die Grundlage für die Verkehrsbeschränkungen in der Hügelstraße enthält, ist festgelegt, dass der Erfolg der getroffene Maßnahmen regelmäßig geprüft wird. Sollte diese Überprüfung ergeben, dass die Grenzwerte eingehalten werden, „so ist der Nachweis einer dauerhaften Grenzwerteinhaltung zu führen und der Nachweis zu erbringen, dass durch eine Außerkraftsetzung der Maßnahmen oder auch einzelner Maßnahmen keine neue Überschreitung prognostiziert wird“(Quelle: https://www.hessen.de/sites/default/files/media/hmuelv/luftreinhalteplan.ballungsraum.rhein-main_3.fortschreibung.teilplan.darmstadt.pdfSeite 81).

Frage 2:Gab es Veränderungen im Jahr 2020 bezüglich der Luftqualität und des Verkehrsaufkommens? Belegen Sie Ihre Antwort mit Daten, oder Links zu diesen.

Antwort: Die gewünschten Angabenkönnen Sieder städtischen Pressemeldung vom 11.02.2021 entnehmen:https://www.darmstadt.de/presseservice/archiv-einzelansicht/news/luftbelastung-durch-stickstoffdioxid-sinkt-deutlich

Weitere Zahlen zu den Entwicklungen des Verkehrsaufkommens finden Sie auch unter diesem Link: https://www.hlnug.de/dossiers/sauberere-luft-durch-corona#c43537

Ihre Kleine Anfrage vom 19.07.2021 betr. Pop-UP Radwege

Sehr geehrte Frau Stadtverordnete Dietrich,Ihre Kleine Frage zu den vier (nicht fünf) laufenden Verkehrsversuchen beantworte ich wie folgt:

Frage:Wie lange laufen die Verkehrsversuche noch?

Antwort: Über die Länge der Laufzeit entscheiden der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung nach der Sommerpause. Eine Magistratsvorlage dazu ist in Vorbereitung.

Frage:Wie sind die derzeitigen Ergebnisse/Zwischenergebnisse?

Antwort: Die Ergebnisse sind Teil der Magistratsvorlage und Entscheidungskriterium, wie mit den laufenden Verkehrsversuchen weiter umzugehen ist.

Frage:Wurden/werden die Ergebnisse/Zwischenergebnisse von unabhängigen Institutionen erstellt/gegen/geprüft oder nur von der Hochschule „begleitet“ Wie ist aus diesen Ergebnissen ein Bedarf herzuleiten?

Antwort:Die Evaluation wurde von der Hochschule Darmstadt selbst durchgeführt und ausgewertet. Über die Erhebung und Auswertung wird in der Magistratsvorlage ausführlich informiert.

Frage:Laut Presseerklärung sollen die Pop up Radwege 6 Monate getestet werden, diese sind abgelaufen, Ihre Stellungnahme hierzu?

Antwort: In der Pressemitteilung steht, dass eine Laufzeit von mindestens sechs Monaten geplant ist. Verkehrsversuche können gemäß Straßenverkehrsordnung für bis zu einem Jahr angeordnet werden. Dies ist auch erfolgt. Eine Verlängerung ist formlos möglich.

Ihre Kleine Anfrage vom 05.06.2021 Ampelschaltung Kasinostraße

Sehr geehrte Frau Stadtverordnete Dietrich,Ihre Kleine Anfrage vom 05.06.2021 beantworte ich wie folgt:

Frage 1:Ist in der Tempo 30 Zone der Kasinostraße eine Grüne Ampelwelle für flüssigen Verkehr geplant?

Antwort:Eine auf Tempo 30 angepasste Koordinierung der Knotenpunkte entlang der Kasinostraße befindet sich derzeit in der Planung.

Frage 2:Gibt es im Stadtbereich Straßen, wo eine Grüne Welle für flüssigen Verkehr bereits Installiert ist?

Antwort:Ein stadtweites durchgehendes Koordinierungskonzept gibt es derzeit nicht. Im Rahmen des geförderten Projektes „DAnalytics“ sollen im Zeitraum bis Ende 2022 an rund 22 Streckenzügen die Signalprogramme softwareseitig überarbeitet werden, um eine Durchfahrt der Streckenzüge zu verstetigen. Die vollständige software-und hardwaretechnische Implementierung der umweltsensitiven Ereignissteuerung wird sukzessive bis 2026 an 125 Signalanlagen im gesamten Stadtgebiet durchgeführt werden.

Kleine Anfrage vom 05.06.2021 zur Parkraumbewirtschaftung

Sehr geehrte Frau Stadtverordnete Dietrich, Ihre Kleine Anfrage vom 05 .06.2021 beantworte ich wie folgt:

Frage 1:In welchen Stadtteilen/Wohnvierteln wurde bisher die Einführung der Parkraumbewirtschaftung abgeschlossen?

Antwort: Die Parkraumbewirtschaftung ist im Bereich der Innenstadt (Zone i), im Kapellplatzviertel (Zone K/Sch;K) und in Bessungen Nord (Zone BE1) abgeschlossen. Die Parkraumbewirtschaftung im Gebiet der Mathildenhöhe wird zum 01.08.2021 umgesetzt.

Frage 2:In welchen Stadtteilen/Wohnvierteln ist die Parkraumbewirtschaftung wann geplant?

Antwort:Die nächsten Viertel in denen die Parkraumbewirtschaftung eingeführt werden soll, sind das Woogsviertel (Ende 2021/Anfang 2022), Bessungen Ost (erste Halbjahr 2022). Es folgen das Johannesviertel, das Paulusviertel, das Martinsviertel-West, das Martinsviertel-Ost, Bessungen-West und Bessungen-Süd. Eine Umsetzung für diese Viertel ist bis 2025 angedacht. Die Reihenfolge der Gebiete kann sich noch ändern. Weitere Gebiete sollen bei Bedarf folgen. Anbei eine Übersicht der bereits umgesetzten und noch geplanten Parkraumbewirtschaftungszonen, Stand Juni 2021, die auch auf der Homepage der Wissenschaftsstadt Darmstadt veröffentlicht ist.

Frage 3:Wie hoch waren die Gesamtkosten der Parkraumbewirtschaftung für die Stadt Darmstadt bis 01.01.2021?

Antwort:Die Gesamtkosten für die Parkraumbewirtschaftung seit 2009 belaufen sich auf ca. 2.000.000 €. Die Kosten für Parkscheinautomaten belaufen sich auf ca. 600.000 €. Die restlichen ca. 1.400.000 € wurden für Wartung, Service, Reparatur, Auf-/Abbau, Austausch, Beschilderung und Planung ausgegeben.Personalkosten für Verwaltung, Planung und Überwachung sind hier nicht inbegriffen.

Frage 4:Wie hoch waren die Kosten der Parkraumbewirtschaftung nach Stadtteil/Wohnviertel bis 01.01.2021?

Antwort:Eine Unterteilung der Kosten auf die einzelnen Gebiete ist aufgrund der Verknüpfung von verschiedenen Arbeitsschritten und Serviceverträgen kaum möglich. Zur Orientierung werden folgend einige Posten für Bessungen-Nord genannt:-Beschilderung: ca. 10.000 €-Parkscheinautomatenfundamente: ca. 10.500 €-Parkscheinautomaten: ca. 90.000 €-Besucherkarten: ca. 2000 €-Planungskosten (Konzept): ca. 6.000 €

Frage 5: Welche Gesamteinnahmen wurden durch die Parkraumbewirtschaftung erzielt, nach Vierteln und Insgesamt bis zum 01.01.2021

Antwort:Einnahmen Parkscheinautomaten seit 2009 (Handy, Hartgeld, EC): 15.107.000 €Einnahmen Bewohnerparkausweise und Besucherkarten für 2020/2021:-Innenstadt (Zone i): ca. 130.000 €-Kapellplatzviertel (Zone K): ca. 32.000 €-Bessungen Nord (Zone BE1): ca. 60.000 €-Besucherkarten (BE1/K): ca. 4.400 €

Frage 6:Zu welcher Verwendung kommen (eventuelle) Gewinne/Überschüsse aus der Parkraumbewirtschaftung?

Antwort:Die Einnahmen/Überschüsse aus der Parkraumbewirtschaftung entlasten den Haushalt. Sie werden nicht für einen bestimmten Zweck wieder verwendet.

Ihre Kleine Anfrage vom 08.06.2021 Marienplatz

Sehr geehrter FrauStadtverordnete Dietrich,Ihre o.g. Kleine Anfragebeantworte ich wie folgt:

Frage 1:Wie groß wird durch die geplante Bebauung der Energiebedarf, Wärme und Strom, sein und wie wird der Wärmebedarf (Fern-Nahwärme,vor Ort) durch welchen Energieträger gedeckt?

Antwort:Der Energiebedarf für Wärme und Strom wird erst zum Bauantrag von Seiten des Antragstellers bzw. der Antragstellerin errechnet. Die Magistratsvorlage umfasst den Aufstellungsbeschluss für dasBauleitplanverfahren zur Schaffung von Planungsrecht. Die Leistungsphase 3nach HOAI, die auch die Fachplanung der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA)umfasst, ist nicht Gegenstand der Vorlage und liegt von Seiten des Investors noch nicht vor. Ihre Frage kann somit erst zu einem späteren Zeitpunkt beantwortet werden.

Frage 2:Wie ist die CO2-Bilanz, bzgl. Energiebedarf (Wärme und Strom) incl. der zu erstellenden Baukörper?

Antwort:Die Entwurfsplanungen der geplanten Gebäude haben noch nicht den Bearbeitungsstand zur Beantwortungdieser Frage. Zurqualifizierten Berechnung der CO2 Bilanz müssen die entsprechenden Ergebnisse der Fachplanungen vorliegen, da sowohl die Menge des zur Verwendung kommenden Materialeinsatzes, als auch die Baustoffe festliegen müssen. Die Frage kann erst zu einem späteren Zeitpunkt beantwortet werden.

Frage 3:Wie wird sich durch die geplante Bebauung (Wärmeinsel) das Stadtklima an dieser Stelle verändern?

Antwort:Ein Gutachten zur Beurteilung des lokalen Klimas ist Gegenstand des nun begonnenen Bauleitplanverfahrens und wirdfür dienächsten Verfahrensschritten bearbeitet. Da der Marienplatz derzeit eine geschotterte Parkplatzfläche darstellt, zukünftig dort eine Bebauung mit Grün-und Freiflächen, sowie Dach-und Fassadenbegrünung entwickelt werden soll, kann davon ausgegangen werden, dass sich das Vorhaben positiv auf das lokale Klima auswirkt. Es werden durch die Bepflanzung und durch die Bebauung Schattenflächen entstehen, die einer Aufheizung entgegenwirken.

Ihre Kleine Anfrage vom 05.06.2021Baugebiet W 46 „Kelley-Barracks“

Sehr geehrter FrauStadtverordnete Dietrich,Ihre o.g. Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1:Wer ist derzeit Eigentümer der Fläche/n W46, W46.1 W46.2?

Antwort:Es ist allgemein bekannt, dass die Flächen der Konversion-West, also die ehemaligen Kelley-Barracks und das Nathan-Hale Depot sich im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) befinden oder befanden. Sofern bereits Grundstücke verkauft wurden bzw. ein noch aufzustellender Bebauungsplan W 46 weitere Flächen einbezieht, darf aus rechtlichen Gründen keine öffentliche Information über die jeweiligen Eigentümer gegeben werden.

Frage 2:Gibt es einen aktuellen Bebauungsplan für die Fläche W46, betreffend die Blocks direkt an der Eschollbrückerstraße. Gebäudenummern 4176, 4161, 4163, 4165, 4167, 4169 oder Teile/n davon, wenn ja, wo ist der einsehbar?4

Antwort: Nein. Für den Bereich der ehemaligen Kelley-Barracks an der Eschollbrücker Straße gibt es keinen rechtskräftigen Bebauungsplan. Es ist ein Aufstellungsbeschluss aus 2005 vorhanden, der in 2015 in seinem Geltungsbereich geändert wurde. In 2014 wurde die frühzeitige Beteiligung durchgeführt. Das Bauleitplanverfahren kann aufgrund des noch nicht final beschlossenen Verlaufs der geplanten ICE-Trasse im Geltungsbereichbisher nicht fortgeführt werden.Als nächster Verfahrensschritt wird die Offenlage des B-Plan-Entwurfs vorbereitet. Der Bebauungsplan W 46.2 für den Bereich des Alnatura Campus hat seit dem 25. März 2017 Rechtskraft.

Frage 3:Im Baugebiet W46.2 wurden Gebäude abgerissen. wer erteilte auf welcher Grundlage/Antrag die Genehmigung?

Antwort:Das Bauaufsichtsamt hat auf Antrag vom 15.01.2020 die Abbruchgenehmigung für die Gebäude 4167, 4212, 4213, 4205 und 4214 inkl. Oberflächenbefestigungund unterirdischer Bauwerke unter dem AZ.: BN-2020-6-3erteilt.Das Bauaufsichtsamthat auf Antrag vom 18.12.2019 die Abbruchgenehmigung für die Gebäude 4161, 4162, 4172, 4189, 4217, 4170, 4171, 4177, 4169, 4190 und 4202 unter dem AZ.: BN-2019-215-3erteilt.Grundlage der Abbruchgenehmigungen ist § 62 HBO in Verbindung mit den gesetzlichen Verfahrensvorschriften des § 66 HBO.

Frage 4:Ein von der EschollbrückerStraße einsehbares Gebäude im hinteren Teil Hausnummer 4162 wird derzeit baulich verändert, wer erteilte auf welcher Grundlage/Antrag die Genehmigung, ein Bauschild ist nicht zu sehen, wo ist das zur öffentlichen Ansicht angebracht?

Antwort:Das Gebäude 4162 ist Bestandteil der Genehmigung mit dem AZ.: BN-2019-215-3. Die Frage, wer erteilte auf welcher Grundlage/Antrag die Genehmigung ist mit Antwort zu Frage 3 beantwortet.Bei einer Ortskontrolle am 22.06.2021 konnte durch Mitarbeitendedes Bauaufsichtsamtes festgestellt werden, dass das Bauschild an der Zufahrt zur Baustelle in der Riedstraße sicht-und lesbar angebracht ist.

Frage 5:Sind weitere Gebäude zum Abriss/Rückbau/Umbau vorgesehen? wenn Ja, warum und wann

Antwort: Derzeit gibt es keine Abbruchanträge. Gegebenenfalls werden weitere Abbruchanträge gestellt, wennneues Planungsrecht geschaffen ist und sich Antwort:daraus andere Nutzungsoptionen ableiten